Hallo Frau Wolff, ich nehme an, die Kurzarbeit wurde von der Arbeitsagentur schon genehmigt? Das ist erstmal die Voraussetzung, dass Sie die Kurzarbeit überhaupt abrechnen dürfen. Die Mitarbeiter sollte man natürlich informieren, dass Kurzarbeit ansteht. Aber da kenne ich die rechtlichen Hintergründe nicht ganz genau. Dann muss geklärt werden, ob die 30 % der angemeldeten Belegschaft im Abrechnungsmonat in Kurzarbeit war. Bei der aktuellen Situation (Corona) müssen es nur 10 % der Belegschaft sein. Zudem muss dem Mitarbeiter mind. 10 % des Sollentgelts durch die Kurzarbeit fehlen. Im Programm müssten Sie erstmal prüfen, welche Lohnarten überhaupt in die Berechnung für das Sollentgelt einfließen müssen. Steuerfreie Zuschläge sind da außen vor. Dazu müsste aber auch in der Datev-Datenbank einiges zu finden sein. Eine extra Lohnart braucht man (in Lohn und Gehalt) nicht, die ist mit dem Ausfallschlüssel, den man in den Kalender eingibt, geschlüsselt. Wie das in Lodas ist, kann ich nicht sagen. Hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen...
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