Guten Morgen,
ich habe eine Mitarbeiterin, die von der "normalen" Beschäftigung zum Minijob mit 538 Euro Verdienst wechselt.
Die Mitarbeiterin hatte bisher eine bAv und auch noch eine Gehaltsumwandlung mit Zuschuss bei Bikeleasing.
Kann ich diese Bestandteile trotzdem noch weiter abrechnen?
Ich denke, die bAv ist kein Problem. Unsicher bin ich mir beim Firmenrad und beim AG-Zuschuss. So wäre die Mitarbeiterin inklusive ihrem normalen Arbeitsentgelt über 538 Euro.
Danke vorab für eure Hilfe!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hilfe gibts bei der Minijob-Zentrale:
Ggf. auch einmal prüfen, dass der Mindestlohn nicht unterschritten wird durch die Gehaltsumwandlung für das Fahrradleasing.