Ich frage mich, warum eine Funktion neu eingeführt wird, ohne zu klären wer dies überhaupt ausführen darf. Ich denke, dass in der Mehrzahl die Löhne von Steuerkanzleien o.ä. abgerechnet wird und nicht vom den Mandaten direkt. Kann man dies nicht im Vorfeld abklären? Auch zu der Hinweismeldung, dass das SEPA-Lastschriftmandat nicht übermittelt werden konnte, da keine Anforderung der Krankenkasse zum Arbeitgeberkonto vorliegt ist sehr verunsichernd. Ich habe in den letzten Tagen im Kanzleilohn auf Anweisung auch zwei SEPA-Lastschriftmandate für neue Krankenkassen übermittelt. Nun muss ich nächste Woche bei den Krankenkassen anrufen, und nachfragen, ob diese SEPA-Mandate nun hinterlegt sind oder ob ich diese nochmals per Papier übermitteln muss. Leider finde ich dies sehr unglücklich geregelt.
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