Wir fordern geraden bei den Mandaten/Arbeitnehmern die Kinderdaten (PEUG) an.
Lässt sich in LuG die Info hinterlegen, wenn der AN kein Kind hat, sozusagen als Negativanzeige?
Oder müssen wieder außerhalb vom LuG manuell Listen geführt werden welche AN bereits geantwortet haben und welche nicht?
Ist die Negativanzeige nicht einfach, dass der Haken Elterneigenschaft nicht gesetzt ist? Wir haben unsere Mandanten genau einmal aufgefordert - wer nichts einsendet, hat halt Pech gehabt. Ist ja nicht so, als wäre das nicht ausreichend durch die Nachrichten gegangen.
@rschoepe schrieb:Wir haben unsere Mandanten genau einmal aufgefordert - wer nichts einsendet, hat halt Pech gehabt.
Und wenn man es nicht so rigoros handhaben will, sondern nachfragen möchte zu den AN, die noch nicht geantwortet haben?
Dann wäre so eine Auswahl sinnvoll. Allerdings ist das letztlich auch eine einmalige Sache - schließlich kann sich das Vorhandensein von Kindern auch in der Zukunft jederzeit ändern...
Zugegeben, ich hab bei der Juli-Abrechnung auch nochmal geschaut, wo eventuell noch Unterlagen fehlen (die Aufforderung ging im Mai raus). Das war dann aber wirklich nach "hat Elterneigenschaft, aber keine Kinder eingetragen" im Kinderdaten übergreifend ändern-Dialog. Und ist nichts, was ich jetzt jeden Monat machen werde. Entweder sagen die Mandanten von sich aus Bescheid, wenn sich etwas ändert, oder ich frage punktuell nach, wenn eine entsprechende ELStAM-Rückmeldung kommt.