Hallo,
als Anspruchsvoraussetzung für KUG heißt es, dass mindestens 10% der Beschäftigten betroffen sein müssen. Zählen hier alle Arbeitnehmer gleich, unabhängig Ihrer Stundenzahl bzw. ob sich diese gerade in Mutterschutz/Beschäftigungsverbot/Krankengeldbezug befinden?
Hallo,
der Gesetzgeber hat Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld beschlossen. Demnach besteht der Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn mindestens 10% der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10% haben.
Leider können wir Ihnen als DATEV keine rechtliche Auskunft darüber geben, in welcher Form die Arbeitnehmer berücksichtigt werden.
Vielleicht kann Ihnen hierzu jemand aus der Community weiterhelfen?
Ansonsten informieren Sie sich bitte direkt bei der Bundesagentur für Arbeit.
Weitere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen des Kurzarbeitergelds erhalten Sie im Dokument 5300352 - Kurzarbeitergeld - Lexikon Lohn und Personal .
Viele Grüße
Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG