Zur Bepreisung von Belege online noch eine Idee: Ich würde als sehr praktisch ansehen, wenn mit den mtl. Preisen auch schon bereits die nach Beendigung der aktiven Nutzung von Belege online verpflichtende weitere Archivierung abgegolten wäre. Im Zweifel könnte m.E. auch mit einem zusätzlichen Einmalbetrag zum Ende eines jeden aktiv genutzten Belege online-Jahres erledigt werden. Dann würde man es vermeiden, den Mandanten am Ende der Nutzung von Belege online noch von dem Einmalbetrag für die verpflichtende Archivierung zu überzeugen, zumal der Mandant dafür in der Regel kein Bewusstsein hat. Natürlich kann man sich den Verzicht des Mandanten unterzeichnen lassen usw, aber es wäre hilfreich, diese Aufgabe erst gar nicht zu haben.
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