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Großbuchstabe M pauschal auf allen Lohnsteuerbescheinigungen aufdrucken - erlaubt?

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letzte Antwort am 24.11.2020 11:51:31 von nic2
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nic2
Beginner
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Nachricht 1 von 4
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Guten Morgen,

eine neue Kollegin hat gemeint, es wäre nicht schlimm, wenn wir den Buchstaben M (für Verpflegung) einfach pauschal auf alle Lohnsteuerbescheinigungen aufdrucken, so würden wir uns die Arbeit sparen, die zu filtern, die tatsächlich eine Mahlzeit erhalten haben.

 

Wie sehen Sie das, ich fühle mich nicht wohl dabei, bei der Mehrheit der Personen etwas anzuführen, was nicht stimmig ist, auch wenn es wohl keine "negativen" Auswirkungen bei der persönlichen Steuererklärung bei den Betroffenen hat.

 

Vielen Dank für Ihre Meinung!

Grüße,

 

simonefischer
Einsteiger
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Nachricht 2 von 4
672 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

die Arbeitsweise kann absolut nicht unterstützen (schlage gerade die Hände über dem Kopf zusammen). Mit der Einstellung Ihrer neuen Kollegin sollte man besser nicht in der Lohnbuchhaltung arbeiten....

 

Ich trage das Kennzeichen M nur bei den Mitarbeitern ein, die tatsächlich eine kostenlose oder verbilligte Mahlzeit bei Auswärtstätigkeiten erhalten haben. Das hat schon einen Sinn. So genau muss man dann halt arbeiten.

 

Viele Grüße

 

Simone Fischer

t_r_
Allwissender
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Nachricht 3 von 4
629 Mal angesehen

Hallo,

 

dem ist nichts hinzuzufügen. Genau so macht man das.

 

Viele Grüße

T. Reich

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nic2
Beginner
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Nachricht 4 von 4
608 Mal angesehen

vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Ich bin absolut auch Ihrer Meinung, dass man nichts eintragen darf, was nicht stimmt..

 

Grüße,

 

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letzte Antwort am 24.11.2020 11:51:31 von nic2
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