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Berechnungsgrundlage für gebrauchten Firmenwagen

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letzte Antwort am 27.05.2021 11:07:14 von greese
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simonefischer
Einsteiger
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Nachricht 1 von 3
301 Mal angesehen

Guten Morgen zusammen,

 

ich muss einen neuen Firmenwagen bei einem Mitarbeiter anlegen.

 

Das Auto ist jedoch gebraucht. Ich bin mir im Moment unsicher, ob ich den Bruttolistenpreis des gebrauchten Autos oder den Bruttolistenpreis bei Erstzulassung als Berechnungsgrundlage nehmen muss.

 

Danke vorab!

 

Simone Fischer

greese
Erfahrener
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Nachricht 2 von 3
290 Mal angesehen

Hallo,

 

auch bei Gebrauchtwagen wird die Steuer auf Grundlage des Bruttolistenneupreises berechnet.

 

Grüße Greese

greese
Erfahrener
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Nachricht 3 von 3
252 Mal angesehen

@simonefischer  schrieb:

Guten Morgen zusammen,

 

ich muss einen neuen Firmenwagen bei einem Mitarbeiter anlegen.

 

Das Auto ist jedoch gebraucht. Ich bin mir im Moment unsicher, ob ich den Bruttolistenpreis des gebrauchten Autos oder den Bruttolistenpreis bei Erstzulassung als Berechnungsgrundlage nehmen muss.

 

Danke vorab!

 

Simone Fischer


Hallo Simone,

 

wenn meine Antwort die Lösung für deine Frage ist, Markiere meine Antwort bitte auch entsprechend.

 

Grüße

Greese

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letzte Antwort am 27.05.2021 11:07:14 von greese
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