Guten Morgen zusammen,
ich muss einen neuen Firmenwagen bei einem Mitarbeiter anlegen.
Das Auto ist jedoch gebraucht. Ich bin mir im Moment unsicher, ob ich den Bruttolistenpreis des gebrauchten Autos oder den Bruttolistenpreis bei Erstzulassung als Berechnungsgrundlage nehmen muss.
Danke vorab!
Simone Fischer
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
auch bei Gebrauchtwagen wird die Steuer auf Grundlage des Bruttolistenneupreises berechnet.
Grüße Greese
@simonefischer schrieb:Guten Morgen zusammen,
ich muss einen neuen Firmenwagen bei einem Mitarbeiter anlegen.
Das Auto ist jedoch gebraucht. Ich bin mir im Moment unsicher, ob ich den Bruttolistenpreis des gebrauchten Autos oder den Bruttolistenpreis bei Erstzulassung als Berechnungsgrundlage nehmen muss.
Danke vorab!
Simone Fischer
Hallo Simone,
wenn meine Antwort die Lösung für deine Frage ist, Markiere meine Antwort bitte auch entsprechend.
Grüße
Greese