@Hotzelful schrieb: Wenn dieses Ausdrucken wegfällt, fehlt uns auch die Kontrollmöglichkeit. Daher der Zwischenschritt mit der Buchung auf das Verbindlichkeits-Konto. Äh, nein. Denn die übermittelten Werte können jederzeit in Rechnungswesen eingesehen werden. Genau deshalb drucke ich diese auch nicht mehr aus. Über die Übersicht lässt sich streiten, aber ich finde da immer die Werte die ich brauche. Wenn Sie das aus diesem Grunde machen ist das auch in Ordnung. Aber in all den Jahren als StFA und BiBu sind mir persönlich falsche Abbuchungen durch das FA noch nicht untergekommen. Sollte das FA anders abbuchen gibt es immer eine Mitteilung - und die müssen sie dann zwangsläufig manuell nachbuchen. @einmalnoch Ich weiß nicht wie fortschrittlich die DATEV in diesem Bereich nun ist *hust* (Sorry, hatte was im Hals), aber an die Liquiditätsplanungen die wir seinerzeit alle gemacht haben (lief über Wirtschaftsberatung) haben wir immer so viel nachbearbeiten müssen, dass es auf diese eine Buchung wahrlich nicht ankam. 😉 @s_seibold Das ist doch dann aber auch eine Erziehungsfrag, oder? Für mich gehört es bspw dazu und wird gemacht. Und es kommt auch beim Abgleich - für mich - immer darauf an wie der StB die Daten haben will. Es gibt da unterschiedlichste Herangehensweisen bei den Beratern. Da ist ja einfach alles möglich, von "mach gar mal nix" bis "du bist für alles selbst verantwortlich". Sei es drum. Ich sehe da für mich keinen so großen Mehrwert. Würde es als Standard eingeführt, dann käme ich aber auch klar damit. Mir ist es am Ende ja egal ob meine MA´s das auf 3820 oder 3860 buchen wenn die Bank gemacht wird.
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