Guten Morgen, die Frage ist nicht blöd...................., sondern nur nicht so einfach zu beantworten. Der monatl. Sachbezugswert von € 99,-- wird vom Gesetzgeber festgelegt. In unserer Kanzlei wird er für jeden Beschäftigungsmonat voll abgerechnet, außer bei Ein- oder Austritt im lfd. Monat, oder Unterbrechung bei Krankheit. Für GfBs und Außendienstmitarbeiter, die nicht im Unternehmen selbst tätig sind, wird nichts abgerechnet. Bisher ist das in keiner Prüfung ein Problem gewesen. Ich hoffe das hilft ein bisschen! Viele Grüße Ruth
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