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ELStAM abmelden

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letzte Antwort am 12.08.2019 10:56:42 von rukorni
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kimeba
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 1 von 3
562 Mal angesehen

Hallo!

Ein Mandant ist aufgrund einer Fusion "gewechselt".

Nun soll ich folgendes durchführen:

Dann bitte ich Sie noch, in Ihrem Lohnprogramm den Wechsel
des Datenübermittlers für die ELStAM-Daten zum 01.08.2019 zu übermitteln, da
ich ansonsten keine ELStAM-Daten abrufen kann.

Was und Wo muss ich nun machen?

mfg Torsten

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 3
395 Mal angesehen

Moin,

eine Abmeldung bei Systemwechsel für das ELStAM-Verfahren gibt es nicht.

Es erfolgt nur eine Anmeldung im Neusystem, so dass die Finanzverwaltung entsprechend informiert ist.

Siehe Info der DATEV im Dokument 1003126 im Abschnitt 3.1

Viele Grüße

Uwe Lutz

rukorni
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 3
395 Mal angesehen

Hallo Thorsten,

die AN müssen bei Elstam zum 31.07.19 abgemeldet werden.

Mitarbeiter öffnen, in der Kopfzeile auf Mitarbeiter, Elektronische Lohnsteuerkarte gehen, Angaben für die Abmeldung eingeben und Abmeldung senden.

Fertig.

Viele Grüße

Ruth

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letzte Antwort am 12.08.2019 10:56:42 von rukorni
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