Hallo!
Ein Mandant ist aufgrund einer Fusion "gewechselt".
Nun soll ich folgendes durchführen:
Dann bitte ich Sie noch, in Ihrem Lohnprogramm den Wechsel
des Datenübermittlers für die ELStAM-Daten zum 01.08.2019 zu übermitteln, da
ich ansonsten keine ELStAM-Daten abrufen kann.
Was und Wo muss ich nun machen?
mfg Torsten
Moin,
eine Abmeldung bei Systemwechsel für das ELStAM-Verfahren gibt es nicht.
Es erfolgt nur eine Anmeldung im Neusystem, so dass die Finanzverwaltung entsprechend informiert ist.
Siehe Info der DATEV im Dokument 1003126 im Abschnitt 3.1
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Thorsten,
die AN müssen bei Elstam zum 31.07.19 abgemeldet werden.
Mitarbeiter öffnen, in der Kopfzeile auf Mitarbeiter, Elektronische Lohnsteuerkarte gehen, Angaben für die Abmeldung eingeben und Abmeldung senden.
Fertig.
Viele Grüße
Ruth