@Constanze_GM schrieb: Dem Prüfer wird es später auffallen und entsprechend zurückrechnen, ebenso kann man es aber auch gleich selber korrigieren. Wenn es jetzt rückwirkend korrigiert wird, obwohl es eine vorausschauende Betrachtung gab, dass die AN voraussichtlich die Midijobgrenze überschreiten und es dann jetzt nachträglich korrigiert wird, könnte diese Korrektur von einem Prüfer aufgegriffen werden und wieder zurückgerechnet werden. Nur wenn die Schlüsselung also -auch nach damaliger Planung- objektiv falsch war, kann und sollte dies rückwirkend korrigiert werden. Ich würde mich im Regelfall darauf beschränken, für die Zukunft zu gucken und die Schlüsselung bei Bedarf ab 01/2026 anzupassen.
... Mehr anzeigen