Ich hatte in den nwb gefunden: NWB Nr. 32 vom 04.08.1997 Seite 2747 Fach 26 Seite 2831: Die Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall von Ministerialrat Dr. Hans-Theo Brecht, Bonn "....Seit dem 1.10.1996 ist für den Entgeltfortzahlungsanspruch bei Krankheit eine Wartezeit von 4 Wochen eingeführt worden. Der 6wöchige Fortzahlungsanspruch entsteht erstmals nach 4wöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses. Für Erkrankungen in diesen 4 ersten Wochen ist der AN auf das Krankengeld der Krankenkasse verwiesen. Die neue Gesetzesvorschrift läßt offen, wie zu verfahren ist, wenn eine in den ersten 4 Wochen begonnene Erkrankung über diese Frist hinaus andauert. Folgt man dem Wortlaut der Gesetzesänderung, so soll nach Ablauf der 4wöchigen Wartezeit auch der dann noch kranke AN Entgeltfortzahlung vom AG erhalten bis zu insgesamt 6 Wochen, gerechnet vom Ende der Wartezeit an. Bestand die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit schon bei Begründung des Arbeitsverhältnisses und dauert sie über das Ende der Wartezeit fort, so beginnt der 6wöchige Fortzahlungsanspruch für diese Erkrankung mit dem Ablauf der Wartezeit." 1997 ist schon ein paar Jahre her. 😄 Ich habe auch in Juris und Lexinform nichts besseres/aktuelleres gefunden. Außerhalb des Sachverhalts: Die Dame wartet vermutlich auf ihre Kündigung in der Probezeit. Wenn sie wirklich ernsthaft für 3 Wochen erkrankt/verunglückt o.ä. wäre und Interesse an der Arbeitsstelle hätte, dann hätte sie sich mal beim Arbeitgeber gemeldet. Ich kann mich noch an die Zeiten erinnern, in denen (hoch-)qualifizierte Mitarbeiter ins Ausland gehen mussten, weil es in Deutschland keine Jobs gab. Wo es normal war, dass man 40, 50 Bewerbungen geschrieben hat und keine Einladung zum Gespräch bekommen hat. Kommilitonen haben über 100 Bewerbungen geschrieben und kein Angebot in Deutschland bekommen.
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