Hallo zusammen, vielen Dank an @t_r_ und @lohnexperte für die hilfreichen Antworten. Verstehen kann ich die Argumentation ja auch. Wir reden hier zwar nicht von gesetzlichen Feiertagen, aber wahrscheinlich von betrieblicher Übung - und da liegt der Hase im Pfeffer. Unser Mandant hatte auch in 12/2021 Kurzarbeit, auch da wurde wie jetzt in 2024 abgerechnet. Ging bei der Abschlussprüfung ohne Beanstandung durch, wahrscheinlich hat's der Prüfer nicht gesehen. Meine beiden Kollegen kennen es auch nur so, dass der halbe arbeitsfreie Tag als KUG abgerechnet wird. Ist aber kein belastbares Argument... Ich habe morgen ein Gespräch dazu mit unserem Chef, dann sehe ich weiter. Bis dahin viele Grüße und einen schönen Abend. Esther
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