Hallo an Alle
wir haben den Fall, dass ein MA für Kurzarbeit geplant war aber wegen Kontakt mit einem Patienten sowieso nicht mehr arbeiten durfte. Der Mitarbeiter ist ungeimpft und negativ geblieben.
Frage: Können wir Kurzarbeit wie eingeplant abrechnen oder wird sein Entgelt (wegen ungeimpft) um die entsprechenden Tage, die er zu Hause verbringen durfte gekürzt?
Vielen Dank!!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
rechtlich können wir Ihnen dazu leider keine Aussage geben.
Informieren Sie sich bitte beim zuständigen Gesundheitsamt. Wenn kein Anspruch auf Erstattung nach dem IfSG besteht, ist zur prüfen, ob der Arbeitnehmer weiter Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat oder eine andere Fehlzeit erfasst werden muss.
Die Antwort auf diese Frage wurde mich auch interessieren.
Die Quarantäne ist aber für mich nicht entscheidend für den Arbeitsausfall. Insofern sollte KUG gewährt werden. Bei Arbeitsunfähigkeit bleibt KUG ja auch bestehen.
Ist dann eben Pech für die Bundesagentur für Arbeit, dass kein Ersattungsanspruch besteht.
Wenn andernfalls das IfSG bzw. die Auslegung des IfSG entscheidend für die Versagung des KUG sein sollte, wie wird dann mit ungeimpften, symptomfreien aber positiv getesteten Beschäftigten umgegangen?
In Bayern, Thüringen und Hessen Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung und damit auch Anspruch auf KUG.
In NRW, usw. kein Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung und damit auch kein Anspruch auf KUG!?
Gleicher Beitragssatz in der AV, aber je nach Bundesland unterschiedliche Leistungen/Ansprüche?
Für mich stellt sich die Normenkette wie folgt dar:
1. 616 abbedungen?
2. Kontaktperson/Reiserückkehrer/ungeimpft --> Anspruch auf LFZ entfällt
3. Kug: vermindert sich um Quarantäne-Tage
4. IFSG: ist subsidiär, zudem abhängig von Anspruch aus 2.