Hallo liebe Community,
ich habe folgenden Fall:
Ein Mitarbeiter hat rückwirkend zu Mai 2023 den Bescheid zur vollen befristeten Erwerbsminderungsrente eingereicht. Daraufhin habe ich die Fehlzeit "Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld" zum 30.04.2023 beendet und die Fehlzeit "Einstellung Krankengeld w. voller Erwerbsminderungsrente" ab 01.05.2023 erfasst.
Zudem wurden letztes Jahr Sonderzahlungen im Juli und November geleistet. Nach Rücksprache mit der Krankenkasse sind die Sonderzahlungen zwar sv-pflichtig, aber nachdem im ganzen Jahr kein Entgelt geflossen ist, fallen keine SV-Beiträge an.
Wie kann ich das in Lodas abbilden? Ich habe bereits rausgefunden, das in der Fehlzeit Erwerbsminderungsrente wohl fiktive SV-Tage hinterlegt sind und deswegen auch Beiträge abgeführt werden. Kann ich diese irgendwie umgehen oder auf "0" setzen? Ich möchte keine "Falschangaben" durch Veränderung der Daten der Fehlzeiten machen und auch die Sonderzahlungen nicht auf eine andere Lohnart umbuchen.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Hallo,
bei der Fehlzeit "Einstellung Krankengeld w. voller Erwerbsminderungsrente" laufen die SV-Tage einen Zeitmonat weiter.
Der Mitarbeiter sollte also auf der Abrechnung 05/23 auch 30 SV-Tage stehen haben.
Für diesen Monat kann dann auch in den Folgemonaten eine Verbeitragung eines Einmalbezugs stattfinden, da die Beitragsbemessungsgrenze nicht durch einen laufenden Bezug ausgeschöpft, bzw. gemindert wurde.
Hallo Frau Friedrich,
danke für die Antwort. Richtig, der Mitarbeiter hat 30 SV-Tage auf der Mai-Abrechnung stehen, auch diese sind laut Aussage der Krankenkasse nicht korrekt. Hier würde ich aber einfach manuell die SV-Meldungen (nach Anweisung der Krankenkasse) stornieren.
Das nun durch die Fehlzeit die Beitragsgrenzen aufgefüllt werden soll nach Aussage der Krankenkasse in meinem speziellen Fall nicht passieren, da es kein beitragspflichtiges Entgelt im laufenden Kalenderjahr gab und somit auch keine SV-Beiträge abzuführen sind.
Haben Sie eine Idee, wie ich verhindern kann, dass die Beiträge des Einmalbezugs bei der Rückrechnung abgeführt werden?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo @Becker1979,
die 30 SV-Tage kommen von der Fehlzeit "Einstellung Krankengeld w. voller Erwerbsminderungsrente".
Die Verbeitragung der Sonderzahlungen ist daher korrekt und kann nicht manuell verhindert werden.
Haben Sie von der Krankenkasse eine Begründung (am besten mit rechtlicher Grundlage), warum hier keine SV-Tage gebildet werden sollen?
Hallo Herr Fürther,
grundsätzlich ist die Sonderzahlung beitragspflichtig, da allerdings keine SV-Pflicht im laufenden Kalenderjahr bestand (keine Entgeltzahlungen wegen Krankengeldbezug), bleibt die Sonderzahlung damit in diesem Fall beitragsfrei.
Wie kann ich die automatische Abführung der Beiträge verhindern bzw. stornieren, da es in diesem Fall falsch ist.
Die Krankenkasse hat dazu schriftlich Stellung genommen, die Regelung zur "Verbeitragung" der Sonderzahlung ergibt sich aus §23a SGB IV.
Da ich die SV-Meldungen auch manuell stornieren kann (so wie es die Krankenkasse wünscht) geht es mir hier hauptsächlich um die Abrechnung und damit die Stornierung der bereits abgeführten SV-Beiträge.
Viele Grüße
Sollen die Sonderzahlungen aufgrund der nun festgestellten Erwerbsminderung nachträglich ausbezahlt werden?
@Becker1979 schrieb:
Wie kann ich die automatische Abführung der Beiträge verhindern bzw. stornieren, da es in diesem Fall falsch ist.
Da musst du dann wohl im Bearbeitungsmonat der ersten Sonderzahlung eine neue Lohnart anlegen bzw. eine Kopie der genutzten Lohnart erstellen, die sv-frei aber sonst identisch ist.
Ah, ich sehe gerade, dass du keine andere Lohnart willst, denke aber nicht, dass das möglich ist.
Hallo @Becker1979,
wir würden uns diesen Sachverhalt gerne näher mit Ihnen ansehen. Bitte wenden Sie sich dafür über einen unserer weiteren Servicekanäle an uns.
Hallo @Becker1979 ,
wie ist denn Ihr Problem letztlich gelöst worden?
Ich glaube nämlich, dass Sie und die Krankenkasse einem Irrtum unterlagen.
Ich teile die Meinung von @Christopher_Fürther wonach sehr wohl eine Verbeitragung eintritt auch in Jahren, in denen kein Arbeitsentgelt bezogen wurde, ABER eine Fehlzeit mit fiktiven SV-Tagen bestand. Diese fiktiven SV-Tage führen tatsächlich dazu, dass die Sonderzahlungen verbeitragt werden. Das ist den Krankenkassenmitarbeitern auch oft nicht bewusst (war es mir auch nach 20 Jahren Lohbuchhaltung noch nicht, weil ich noch nie so einen Fall hatte). Vor ein paar Jahren erst hatte ich so einen Fall und nahm an, DATEV rechnet falsch! Die Krankenkasse gab mir eine identische Antwort, wie Sie sie von der Krankenkasse erhielten. Nach einem intensiven Streitgespräch mit einer DATEV-Mitarbeiterin (ich: "DIE DATEV MACHT DAS FALSCH!", sie: "DIE DATEV MACHT DAS RICHTIG!") kamen wir dann gemeinsam auf die Ursache ...
Nach umfangreichen Recherchen (ich hatte hier glaube ich auch einen Beitrag dazu) musste ich dann aber erkennen, dass diese ominösen fiktiven SV-Tage (die ja nur bei ganz bestimmten Fehlzeiten auftreten) im Hintergrund tatsächlich und richtiger Weise dazu führen, dass Einmalzahlungen in ansonsten entgeltlosen Jahren verbeitragt werden. Meines Wissens ist das aber nur eine Fehlzeit, nämlich: Einstellung Krankengeld wegen voller EU-Rente.
@all: Bitte korrigieren Sie mich, wenn ich das falsch/unvollständig wiedergegeben habe.
Viele Grüße und einen schönen Tag.
Ergänzend kann ich hinzufügen:
Siehe Datev-Dokument 5303388 und dort der Passus im Absatz 2.1 ganz unten:
Es geht also nicht um sv-pflichtiges Entgelt im Abrechnungsjahr, sondern um SV-Tage!
VG