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Versteuerung einer vorzeitig ausgezahlten Direktversicherung

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letzte Antwort am 18.06.2025 09:50:51 von SySa11
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SySa11
Beginner
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Nachricht 1 von 3
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Hallo zusammen,

 

ein Arbeitnehmer hat seine Direktversicherung vorzeitig aufgelöst und die gesamte Auszahlung bereits direkt von der Versicherung erhalten. Im Schreiben steht, dass diese nun voll steuerpflichtig ist. Ich nehme mal an, das muss ich nun über den Lohn versteuern.

Das Vertragsende habe ich schon rückwirkend zum 30.04.2025 im System eingetragen.

Wie und mit welcher Lohnart muss ich diesen Vorgang in DATEV Lohn und Gehalt korrekt nachversteuern?

Bin für jeden konkreten Hinweis oder Erfahrungswert dankbar, ich habe online nichts wirklich hilfreiches dazu gefunden.

Bitte nicht rummotzen, ist erst mein 3. Monat und selbst unser Steuerbüro kann oder will mir nicht helfen.

 

Vielen DANK schon mal!

tt81
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 3
112 Mal angesehen

Der Arbeitnehmer muss die Direktversicherung in der Einkommenssteuererklärung angeben und versteuern.

 

Ebenso muss er die Sozialversicherungsbeiträge abführen.

 

Der Arbeitgeber hat damit nichts zu tun.

SySa11
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
59 Mal angesehen

Super! Tausend Dank für die schnelle Antwort!

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letzte Antwort am 18.06.2025 09:50:51 von SySa11
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