Hallo @CLAUDIA3 , wenn die Auszahlung der Reisekosten bar erfolgt, können Sie den (zwingenden?!) Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung erreichen, in dem Sie zwei entsprechende Nettobe- und Abzugsarten anlegen. Ich rechne zwar mit LODAS ab, mit Lohn und Gehalt müsste das aber auch funktionieren. Die Nettobezugsart müsste "Verpflegungsmehraufwand" o. ä. sein. Mit dieser Lohnart wird der programmseitige Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung angesteuert/erzielt. Die Nettoabzugsart müsste "Barauszahlung Reisekosten" o. ä. sein. Die Gestellung einer kostenfreien Mahlzeit ist (zumindest in LODAS) direkt in der "Steuerkarte" des Mitarbeiters mit einem Häkchen zu erfassen. Dadurch erfolgt programmseitig der entsprechende Ausweis auf der Lohnsteuerbescheinigung zum Großbuchstaben M. Viele Grüße und einen schönen Tag.
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