abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Resturlaub ausbezahlen nach langer Krankheit

3
letzte Antwort am 17.01.2024 10:34:38 von cro
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
CLAUDIA3
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 4
156 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

ich möchte den Resturlaub unseres MA von 2023 ausbezahlen, da dieser den Urlaub zeitlich nicht nehmen kann. Es handelt sich um 15 Tage.

 

Liege ich mit dem Ausfallschlüssrl 4060 richtig?

 

Viele Grüße und danke für die Antworten

 

Claudia

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 4
147 Mal angesehen

Ja, Urlaubsabgeltung ist korrekt. Und ich würde das Zuflussprinzip (keine steuerl. Rückrechnung nach 2023) wählen,  da die Entscheidung vermutlich erst 2024 entstand.

0 Kudos
CLAUDIA3
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
135 Mal angesehen

Vielen Dank für die schnelle Rückantwort.

 

Wie kann ich das umgehen?

 

Den Betrag einfach 01/24 eintragen statt 12/23?

 

 

 

 

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 4 von 4
126 Mal angesehen

@CLAUDIA3  schrieb:

 

Den Betrag einfach 01/24 eintragen statt 12/23?

 


 

Das ist eine individuelle Entscheidung und selten einfach. Steuerlich ist sicherlich auch mit zu prüfen, in welchem Jahr der Zufluss, i.S. Jahreseinkommen, besser und dennoch korrekt darzustellen ist.

0 Kudos
3
letzte Antwort am 17.01.2024 10:34:38 von cro
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage