Hallo Miteinander,
einem Mitarbeiter wurde zum 13.10. 20 gekündigt. Lt. Gerichtsbeschluss wurde er wieder bis zum 31.03 eingestellt. Ich habe ihm jtz mit den Februarlöhnen die Löhne nachträglich ausbezahlt. Leider hat es mir keine korrigierte elekronische Lohnsteuerkarte erstellt.
Werden die nachträglich ausbezahlten Löhne vom Oktober 20 bis Dez 20 auf die Lohnsteuerkarte 2021 gerechnet, da diese erst im Februar bezahlt wurden?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß
Claudia
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ja, genau. Die Zahlungen laufen nun auf die Lohnsteuerbescheinigung 2021.
Danke für die Antwort