Guten Morgen Nijkamp, soweit ich es verstanden habe, geht es dir dabei um ein Einzelunternehmen mit einem Betriebsinhaber. Ebenfalls gehe ich davon aus, dass das Einzelunternehmen als Betrieb angelegt worden ist und der Inhaber als Person, es also zwei Mandantennummern gibt? Den Betriebsinhaber anzulegen ist sinnvoll, allein wegen der Verknüpfung der Vollmacht etc. auch immer angelegt sein. Entweder bei der Anlage eines Einzelunternehmens unter Mandant auf der linken Seite den Betriebsinhaber (Vollmachtgeber) anlegen, oder aber unter Beziehungen. Beides ist möglich. Sollte ich die Frage falsch verstanden haben, liegt der DATEV-Mitarbeiter natürlich richtig.
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