Wie bereits erwähnt, müssen sie auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden, damit sie kein zweites Mal geltend gemacht werden können. Spätestens am Ende des Jahres musst du also den Gesamtbetrag im Lohn ein- und als "bereits ausgezahlt" wieder ausbuchen. Besser ist natürlich, das jeden Monat schon zu machen. Du kannst den AN die Spesen ja trotzdem vorweg schon auszahlen. @cro, das ist ein guter Punkt (wusste ich auch noch nicht). Lohnt sich m.M.n. aber erst ab einer bestimmten Unternehmensgröße wirklich. Für 2, 3 Mitarbeiter würde ich mir den Stress vermutlich nicht geben wollen.
... Mehr anzeigen