Liebe Community,
ich benötige Rat für folgenden Sachverhalt:
Mandant beschäftigt seinen Sohn auf geringfügiger Basis.
Jetzt kam die Info, dass der Sohn bereits seit 6 Monaten in der Schweiz lebt und dort studiert.
Der Mandant fragt an, ob sein Sohn weiterhin bei ihm beschäftigt bleiben und gleichzeitig auch eine Beschäftigung in der Schweiz aufnehmen kann und was zu beachten wäre (um die deutsche studentische KV nicht zu verlieren, muss auf jeden Fall die 20 Std-Regelung im Semester beachtet werden)?
Habt ihr weitere Infos etc. für mich?
Lieben Dank bereits vorab!!
Hallo,
einen solchen Fall hatten wir noch nicht, aber müsste nicht die studentische KV Ansprechpartner sein?
Viele Grüße