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Neues Service-Release: LODAS V.11.3

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letzte Antwort am 08.07.2020 09:08:54 von c_baum
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bettinaseidler
Beginner
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Da kann ich mich nur anschließen, eine Datumsangabe wäre hilfreich.

So könnte man zumindestens seinen Mandanten eine Information weiterleiten.

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

 

es ist geplant, die Lösung voraussichtlich am 03.07.2020 freizugeben.

 

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
andreashofmeister
Allwissender
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Danke für Ihre Antwort, @Monique_Müller 

 

Auf Ihre Antworten darf man abends immer gespannt sein, aber man kann zuverlässig damit rechnen! 

 

Das lesen meine Kollegen in der entsprechenden Abteilung sehr gern!

 

Klasse!

zwieselzwack
Einsteiger
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@Monique_Müller 

 

Guten Morgen,

 

wird das Update heute noch freigegeben?

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berthold_treek
Einsteiger
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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen,

 

die RZ-Freigabe für die gestaffelte Kug-Erhöhung ist heute erfolgt. Hierfür ist keine Installation notwendig.

 

Ein weiteres Service-Release ist voraussichtlich für Mitte Juli geplant. Sobald dieses zur Verfügung steht, informiere ich wieder.

 

 

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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zwieselzwack
Einsteiger
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@Monique_Müller 

 

Vielen Dank für die Info.

 

Könne Sie mir sagen, ob das Programm die 50% automatisch anhand der erfassten KUG Stunden errechnet oder wie man dem LODAS mitteilt, dass es jetzt 70% sind oder eben nicht?

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BMayer
Einsteiger
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Das würde mich auch interessieren!

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dombrowski
Fortgeschrittener
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@Monique_Müller  schrieb:

Hallo zusammen,

 

die RZ-Freigabe für die gestaffelte Kug-Erhöhung ist heute erfolgt. Hierfür ist keine Installation notwendig.

 

Hallo Frau Schauer,

für das nächste Mal bitte vorab eine kleine Info geben, dass dies nicht per Softwareupdate lokal, sondern per Update im RZ gelöst wird. Nun habe ich bei uns intern schon nachgefragt wann ein Update denn am besten passen würde. Nichts für ungut... danke dennoch für Ihre Mühe und den Einsatz.

pogo
Meister
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https://www.arbeitsagentur.de/datei/hinweise-kurzarbeitergeld_ba014273.pdf

 

"Die Anspruchsvoraussetzung der Differenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt von mindestens 50 Prozent
muss „…im jeweiligen Bezugsmonat …“ erfüllt sein.
Das bedeutet, dass es genügt, wenn die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer im 4. oder in folgenden
Bezugsmonaten seit März 2020 mindestens 50 % Entgeltausfall hat, um den höheren Leistungssatz zu
erhalten.
Für die Berechnung der Differenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt ist das Soll- und Ist-Entgelt heranzuziehen, das ungerundet in der Abrechnungsliste (Kug 108) in Spalte 4 und 5 eingetragen wird."

 

 

So soll es bestimmt werden. Vermutlich macht es LODAS so?

 

 

 

Interessant auch, dass die Arbeitsagentur von 50% Entgeltausfall spricht und quasi alle anderen Stellen von 50% weniger Stunden oder nur weniger Arbeit...

 

Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

"Darum wird befristet bis zum 31. Dezember 2020 das Kurzarbeitergeld gestaffelt erhöht, wenn Arbeitnehmer*innen aufgrund der aktuellen Situation 50 Prozent oder weniger arbeiten."

 

Oder auch hier

"Wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer in Kurzarbeit mit 50 Prozent oder weniger ihrer bisherigen Stundenzahl arbeiten, ..."

 

Bundesfinanzministerium:

"Bei Beschäftigten mit Kindern, die derzeit um mindestens 50 Prozent weniger arbeiten, beläuft sich die Erhöhung ab dem vierten Monat des Bezugs auf 77 Prozent und ab dem siebten Monat des Bezugs auf 87 Prozent."

bettinaseidler
Beginner
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Ist die Berechnung von Ausfallgeld für die Dachdecker immer noch nicht möglich?

 

Ich wünschte mir eine Info ab wann ein Update verfügbar ist, da am 10. Juli an das statistische Landesamt korrekte Lohnsummen gemeldet werden sollten.

 

Leider habe ich an meine Mandanten gemeldet, dass lt. Ihrer Info ab 3. Juli eine Lohnkorrektur erfolgen kann.

 

 

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bergerflorian
Aufsteiger
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Könne Sie mir sagen, ob das Programm die 50% automatisch anhand der erfassten KUG Stunden errechnet oder wie man dem LODAS mitteilt, dass es jetzt 70% sind oder eben nicht?

 

--> Läuft offenbar vollautomatisch.

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 

 

für die Ermittlung des Kurzarbeitergelds ab dem 4. Bezugsmonat findet eine Prüfung auf die Stammlohnart 410 statt. Wurde die Lohnart abgerechnet, gilt dieser Monat als Bezugsmonat. 


Ausschlaggebend ist der 4. Bezugsmonat. In diesem Monat muss die Entgeltdifferenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt 50% oder mehr des Soll-Entgelts betragen. Hierbei ist nicht ausschlaggebend, ob in den Bezugsmonaten 1-3 diese Entgeltdifferenz erreicht wurde.


Weitere Informationen erhalten Sie im Dokument Kurzarbeitergeld: Aktuelle Änderungen im Überblick unter Punkt 2.3

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 

 

leider nein. Beachten Sie hierzu bitte das Dokument 1021001 unter Punkt 2.1. 
Sobald die Abrechnung von Ausfallgeld möglich ist, werden wir in dem Dokument informieren. 

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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c_baum
Einsteiger
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Guten Morgen,

 

aber es ist doch wirklich ein Unterschied zwischen mind. 50% der Arbeitszeit und mind. 50% des Entgelts. Warum weichen die Arbeitsagenturen von der Gesetzgebung ab? Sicher, DATEV nimmt die AA-Definition, denn die sind es ja, die das KUG wieder erstatten. ...... aber so ganz in Ordnung ist das doch nicht, oder wie seht ihr das? 

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AnfrageausdemLohn
Beginner
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Siehe § 421c Abs. 2 S. 1 SGB III - Differenz zw. Soll- und Ist-Entgelt

c_baum
Einsteiger
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Nachricht 47 von 47
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Na das ging ja schnell. Vielen Dank....und wie so oft, ein Blick in das Gesetz schafft Klarheit. Hätte ich auch schon mal früher mal machen können.

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letzte Antwort am 08.07.2020 09:08:54 von c_baum
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