Hallo,
muss eine Auszahlung von gesetzlichen Spesen (14,-€/28,-€) immer über die Gehaltsabrechnung/Lohnabrechnung gebucht werden oder kann ich diese über die Kasse auszahlen und auf das entsprechende Buchhaltungskonto buchen?
Viele Grüße
Zumindest müssen diese auf die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen ausgewiesen werden.
...und da ist es am bequemsten es einfach direkt über die Abrechnungen zu machen bevor man da rumbasteln muss.
@Mhu schrieb:Hallo,
muss eine Auszahlung von gesetzlichen Spesen (14,-€/28,-€) immer über die Gehaltsabrechnung/Lohnabrechnung gebucht werden oder kann ich diese über die Kasse auszahlen und auf das entsprechende Buchhaltungskonto buchen?
Viele Grüße
Richtig, über die Abrechnung.
Aber zur Ausnahme siehe u.a. Haufe: Lohn- und Gehaltsabrechnung: Organisation / 4 Reisekostenabrechnung | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe
Auszug daraus:
Häufig erfolgt die Reisekostenabrechnung in den Firmen nicht durch die Entgeltabrechnung, sondern durch eine separate Reisekostenabrechnungsstelle. Dieses Verfahren bedarf allerdings einer ausdrücklichen Genehmigung durch das Betriebsstättenfinanzamt; dieses muss..............................
Wie bereits erwähnt, müssen sie auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden, damit sie kein zweites Mal geltend gemacht werden können. Spätestens am Ende des Jahres musst du also den Gesamtbetrag im Lohn ein- und als "bereits ausgezahlt" wieder ausbuchen. Besser ist natürlich, das jeden Monat schon zu machen. Du kannst den AN die Spesen ja trotzdem vorweg schon auszahlen.
@cro, das ist ein guter Punkt (wusste ich auch noch nicht). Lohnt sich m.M.n. aber erst ab einer bestimmten Unternehmensgröße wirklich. Für 2, 3 Mitarbeiter würde ich mir den Stress vermutlich nicht geben wollen.