Hallo zusammen,
eine Mitarbeiterin ist seit Juni im Mutterschutz. Bei der Berechnung wird ihr Steuerpflichtiges Brutto ausgegeben d.h. abzüglich des Umwandlungsbetrags zur betrieblichen Altersvorsorge. Als Nettosumme wird ebenfalls die Summe ausgegeben nach Abzug der betrieblichen Altersvorsorge, also der Auszahlungsbetrag. Ist das so richtig?
Die Mitarbeiterin erhält seit ihre Mutterschutzfrist keine betriebliche Altersvorsorge mehr. Das wäre meiner Meinung nach ein Nachteil für die Mutter, da keine Einzahlung in die bAV erfolgt.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
siehe im Gemeinsames Rundschreiben vom 6./7.12.2017 in der Fassung vom 13.3.2024 zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft, Punkt 9.2.4.7.7 (S. 90)
Gerne, und diese Rundschreiben finde ich wo? Ich erhalte lediglich einen Service-Newsletter.
Vielen lieben Dank für Ihre Mühe 🙂
Ich habe jetzt nochmal in Ihrer Datei nachgelesen und offensichtlich ist die Berechnung so richtig.