Liebe Community, heute wende ich mich mit einem Problem an euch, das mir wirklich Kopfzerbrechen bereitet. Die Mitarbeiterin eines Mandanten wurde rückwirkend rentenversicherungsfrei und stattdessen in der Bayerischen Ärzteversorgung versichert. Die Rentenversicherungsbeiträge wurden in der Vergangenheit von der Techniker Krankenkasse eingezogen. Die Bayerische Ärzteversorgung hat von mir einen Beitragsnachweis ab Beginn der Rentenversicherungsfreiheit angefordert. Folglich habe ich die Abrechnung ab 10/23 bis 05/24 korrigiert und zusätzlich bei der Techniker Krankenkasse einen Erstattungsantrag für 2023 und 2024 gestellt. Der Erstattungsbetrag belief sich auf insgesamt knapp 10.000 €. Nun wurden dem Mandanten von der Techniker Krankenkasse nur ca. 7.800 € zurücküberwiesen. Auf meine Nachfrage erklärte mir die Techniker Krankenkasse, das liege daran, dass ich die Monate rückwirkend korrigiert habe. Dadurch, dass bei derselben Kasse eine weitere Mitarbeiterin abgerechnet wurde, seien deren Beiträge gegengerechnet worden. Sie könnten nicht mehr erstatten, als in dem Beitragsnachweis als Minus ausgewiesen würde. Hätte ich die Rückrechnung nicht gemacht, sondern nur die Erstattungsanträge geschickt, dann hätten sie den vollen Betrag erstattet. Ich habe dann noch einmal bei der Bayerischen Ärzteversorgung nachgefragt und dort dieselbe Auskunft bekommen. Welche Rechtsgrundlage es dafür gibt, konnte mir niemand beantworten. Faktisch wäre es so, dass in dem Fall mehrerer Personen bei derselben Krankenkasse durch die Gegenrechnung u.U. gar nichts erstattet würde. In diesem Fall hätte der Mandant einen Schaden von knapp 10.000 €. Das impliziert, dass entweder die Kasse oder die Rentenversicherung das Geld (meiner Meinung nach) unrechtmäßig behält. Meine Frage ist nun, ob ich etwas anders hätte machen können, um dieses Desaster zu verhindern, bzw. was zu tun ist, sollte so ein Problem noch einmal anstehen. Gruß Sirona
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