Hallo , ich habe heute bereits den Beitrag vom 22.02.2022 zur AAG-Kürzung auf die Beitragsbemessungsgrenze gelesen. Das vorab. Ich habe jetzt allerdings den Fall, dass mein Antrag auf AAG-Erstattung an die VBU , der programmtechnisch bereits auf die BBG gekürzt war, nochmals von der VBU gekürzt wurde. Ich habe für unseren Mandaten dagegen Widerspruch erhoben. Allerdings erhielt ich von der VBU heute Vormittag einen Anruf, in dem mir mitgeteilt wurde, dass der Antrag mit ungekürzter Lohnfortzahlung zu melden ist und die Kürzung von der VBU vorgenommen wird. Da hatte ich jetzt leider keine wirklich guten Argumente bereit. Ich habe der Kasse zwar erklärt, das die Kürzung programmtechnisch erfolgt und ich darauf keinen Einfluss habe, aber das hat die VBU jetzt nicht wirklich interessiert. Wie bekomme ich nun für meinen Mandanten das Problem gelöst? Es muss ja irgendwo verankert sein, wie das zu handhaben ist bzw. wer die Kürzung vornimmt. Es wäre schön, wenn mir da jemand weiter helfen kann. LG Anke
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