Da hilft sogar nur das mM, wenn die Lohnleistung auf der mandantengenutzten Beraternummer liegt, wenn der 250 MA große Mandant seine 100 EUR im Monat selbst zahlen will. Dann bekommt er aber auch die gesamten Kosten der Lohnabrechnung von DATEV in Rechnung gestellt. Da kann die Kanzlei dann nur noch eine Organisationspauschale oder ähnlich abrechnen aber keine 20 EUR pro AN. vorsicht mir der "weiterberechnung" von pauschalen, da bist du schnell im gewerblichen bereich, wenn das nicht als durchlaufender posten identifizierbar ist. denn solche "Leistungen" dürfen StB normalerweisen nicht erbringen und sind auch keine 18er einkünfte .... hört jemand diese looser-trompete in seinem kopf gerade?... wie du es machst, machst du es verkehrt 😂
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