Hallo, es kann eine Kürzung des Arbeitgeberanteils zur VWL beim Arbeitnehmer unter dem Menüpunkt Entlohnung, Vermögenswirksame Leistungen im Bereich Weitere Angaben geschlüsselt werden. Da diese Angabe jedoch nicht mit einer Historie versehen ist, kann es ungewollt zu einer Kürzung in Vormonaten kommen, wenn dort bereits eine Fehlzeit erfasst wurde. Daher sollte man in solchen Fällen den Vertrag mit einem Vertragsende versehen und einen identischen Vertrag anlegen, in dem die Kürzung geschlüsselt wird. Für einen Teilmonat ist m. E. trotzdem die ungekürzte Nutzung des Firmenrades abzurechnen. Wenn der Arbeitnehmer das Firmenrad während der Elternzeit nicht nutzen kann, ist beim Mitarbeiter im Menüpunkt Besonderheiten, Firmenrad bei Abrechnung der Privatnutzung über die Historie der Haken rauszunehmen, ab dem ersten vollen Kalendermonat, in dem der Arbeitnehmer das Firmenrad nicht nutzen kann. Im dem Monat, in dem die Elternzeit endet, muss der Haken über die Historie wieder gesetzt werden. Mit freundlichen Grüßen
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