Hallo zusammen,
ich habe einen Mandaten von einem anderen Steuerberater (Kanzlei wurde von meinem Chef gekauft). Das ist ein Baulohn Maler.
Er hat zwei Mitarbeiter (Kinder vom Inhaber). Es gibt einen Maler und Lackierer und eine Meisterin Maler und Lackierer.
Der Vorberater hat die Meisterin in der Mitarbeitervariante als Angestellt angelegt und nicht wie den anderen als gewerblichen Arbeitnehmer. Der Mandant hat nun nachgefragt, warum das so sei. Denn dadurch unterscheidet sich die Berechnung des z.B. Urlaubsgeldes / des Urlaubslohn. Bei der Angestellten muss das immer manuell gerechnet werden.
Kann mir einer helfen bezüglich der Zuordnung? Warum ist eine Meisterin als Arbeitnehmer kein gewerblicher Arbeitnehmer? Stimmt das überhaupt, kann ich das nachlesen?
Die noch vorhanden Mitarbeiter der alten Kanzlei meinten, die Steuerberaterin hat das damals so entschieden, weil das halt anders sei (sehr hilfreich..)
Vielen Dank!
Die Malerkasse listet Meister als "Angestellte in leitender Stellung" bei den technischen/kaufmännischen Angestellten.
Das gilt übrigens für alle Bau(haupt- und -neben)gewerbe. 😉
Hallo,
die Einstufung, ob ein Mitarbeiter als Angestellter oder als Gewerblicher zu schlüsseln ist, entscheidet das jeweilige Tarifgebiet. Hier kommt es immer auf die ausgeübte Tätigkeit an.
Bitte halten Sie hierzu Rücksprache mit der Malerkasse, welche Mitarbeitervariante hier zu hinterlegen ist.