Hallo,
ich weiß nicht recht wie ich es eingebe, dass die richtige Korrektur stattfindet.
Es haben Mitarbeiter in 2019 (Juli) zuviel SFN Zuschläge St/SV frei bekommen. Dies müsste ich nun korrigieren.
Leider habe ich noch wenig Erfahrungen in Korrektur und hoffe auf Hilfe.
Er hat für Juli 168 Stunden SFN 25% frei bekommen. Es dürfen aber nur 132 sein und 36 Stunden müssen SFN 25 pflichtig sein.
Wie mache ich die Korrektur?
Viele vielen Dank.
Viele Grüße
D. Pietsch
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Bewegungsdaten - Erfassungstabellen
Reiter: Nachberechnung Standard
Monat Juli, MA-Nr, -36,00, BS 1, LA frei
Monat Juli, MA-Nr, 36,00, BS 1, LA pflichtig
Hallo
vielen vielen Dank.
Eine Frage noch in welchem Monat muss ich mich befinden?
Kann ich das im Januar 2020 machen? oder muss ich zurück in den Dezember 2019??
Danke sehr
Die Eintragungen machen Sie im aktuellen Bearbeitungsmonat unter den oben benannten Registern.
Hallo,
wenn Sie Januar noch nicht abgerechnet haben, können Sie eine Wiederabrechnung Dezember machen.
Dadurch ändern Sie aber auch die LStAnmeldung und den Beitragsnachweis, außerdem müssten Sie die Überzahlung dann zurückfordern oder manuell im Januar abziehen. Auch die LSt-Bescheinigung wird korrigiert.
Wenn Sie es im Januar erfassen, wird der nachzuberechnende Betrag steuerlich als sonstiger Bezug für Januar behandelt, die SV wird monatsgenau nachberechnet und führt auch zu einer korrigierten Jahresmeldung, sofern diese schon erstellt wurde.