Sehr geehrte Frau Wrosch, ich bin mir nicht sicher ob man hier von einem Buchungssachverhalt sprechen kann. Nochmal knapp zusammengefasst: 1. Wir schreiben eine Rechnung ohne Umsatzsteuer. 2. Entsprechend wird in die Kanzleibuchhaltung eine Buchung zwischen dem umsatzsteuerfreien Erlöskonto und dem jeweiligen Debitor erzeugt. 3. Diese erzeugte Buchung enthält bereits die Umsatzsteueridentifikationsnummer, die bei dem jeweiligen Mandanten in den Stammdaten - Unternehmensdaten hinterlegt ist. 4. Diese Nummer ist aber für unsere Rechnung nicht richtig, es handelt sich um die deutsche Umsatzsteueridentifikationsnummer, die der Mandant für bestimmte in Deutschland stattfindende Sachverhalte benötigt. Wie mir mitgeteilt wurde, wurde vor einiger Zeit seitens der DATEV die Synchronisation der Mandantendaten mit den Kanzleidebitoren forciert. So wie ich das verstanden habe, werden die in den Stammdaten der einzelnen Mandanten hinterlegten Daten gleichzeitig als Stammdaten der jeweiligen Debitoren herangezogen. Grundsätzlich sicherlich eine gute Idee, wurde hierbei aber beachtet, dass ein Unternehmen bis zu 28 (ab voraussichtlich März 2019 noch 27) Umsatzsteueridentifikationsnummern haben kann? Und das es gerade Aufgabe der DATEV-Mitglieder sein kann, ausländische Mandanten für Sachverhalte zu betreuen, welche unter Ihrer deutschen Umsatzsteueridentifikationsnummer entstehen? Mit freundlichen Grüßen, Florian Mayer
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