Liebe DATV-Community,
brauche Hilfe wie folgt. Ich buche Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen in 2020. Dabei habe ich festgestellt, dass im Jahr 2023 KöSt 2020 iHv 15.000,-€ vom Mandant bezahlt wurde und korrekt gebucht: 2203/Bank (SKR 03). Ich habe eine Verbindlichkeit in angegebener Höhe in 2020 gebucht: 2200/1700. Demensprechend werde ich in 2023 diese Verbindlichkeit auflösen: 1700/2203. Ist es richtig? Denn in 2023 wird das Konto #2203 auf Null gesetzt, obwohl die Körperschaftsteuer (nicht abzugsfähige Betriebsausgabe) ja bezahlt ist und sollte eigentlich den Gewinn außerbilanziell erhöhen. Ich habe bei diesem Mandant gerade massenhaft solche Vorgänge in 2018-2023 und bin mir jetzt nicht sicher, ob ich das richtig mache. Ähnlich bei Soli zur KöSt und der Gewerbesteuer.
Bedanke mich recht herzlich für jede Hilfe im Voraus.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Mir kommt das Vorgehen richtig vor. Wenn ich es richtig verstanden habe buche ich ähnlich, ich möchte getrennt halten, welche Körperschaftsteuer sich aus dem endgültigen Bescheid ergibt und welche aufgrund nachträglicher Vorauszahlungen.
Höchstens würde ich anraten, für diese "Verbindlichkeiten " aus Körperschaft- oder Gewerbesteuer ein eigenes Konto zu nehmen, (z.B. 1736 Verbindlichkeiten aus Steuern), weil ich Angst hätte, dass jemand die "Verbindlichkeit" steuerwirksam auflöst.