An die DATEV, liebe Community, ich mache gerade eine GbR mit Überschussrechnung. Hierbei gibt es zwei Ergänzungsrechnungen (Afa für die Anschaffung der Anteile). Bisher hatte ich hierfür einfach eine Zahl in der jeweiligen Anlage ER erfasst und gut war. Wenn ich aber EÜR Steuern verwenden will, darf ich keine Anlagen ER im Steuerprogramm der Feststellungserklärung haben, okay, lösche ich und mache das über EÜR Steuern. Die Sache ist, wie in Dokument 1028394 nachzulesen, gibt es für die Ergänzungsrechnung keine Programmverbindung, also händisch erfassen. Das wäre ja nicht mal so schlimm, aber wenn die EÜR neu übergeben wird, vergisst das Problem Programm die Eingaben wieder und man muss diese erneut händisch eingeben, einschließlich der Bezeichnung (Pflichtangabe) oder irre ich mich? Obacht übrigens, zuvor hatte ich das als Negativbetrag erfasst, jetzt ist ein positiver Minderungsbetrag zu erfassen. Ist auch besser so, bei einem Negativbetrag muss das Minus als letztes gedrückt werden, tippt man es zuerst ein wird das Programm komplett verwirrt und man muss neu auf die Zelle klicken (und aufpassen wo genau man reinklickt) um die Zahl einzugeben. Ferner hatte ich auch eine Sonderrechnung, dass war aber eine nicht allzu hohe gleichbleibende Zahl, den Vorgang habe ich in die Gesamthand überführt, da ich dafür ganz bestimmt nicht einen eigenen Bestand Anlage und Jahr für Jahr verbuche. Im Saldo kommen die Vorteile EÜR Steuern für mich nur selten zu tragen. Die Nachteile dafür umso häufiger, die neue Welt ist unflexibel und bedeutet einen völlig überdimensionierten Aufwand um wenige und/oder gleichbleibende Sachverhalte zu erfassen. Würde die Verwendung von EÜR Steuern nicht ab VJ 2026 erzwungen werden würde ich es nicht verwenden. Ich wage auch zu behaupten, dass eine Ergänzungsrechnung für die Anschaffung der Anteile kein übermäßig obskurer Fall ist. Es wäre spannend zu wissen, wie viele EÜR Steuern bereits verwenden. Von denen die, (verständlicherweise) sich davor drücken erwarte ich kommendes Jahr eine ganze Reihe angesäuerter Anfragen bei DATEV was man sich bitteschön dabei gedacht hat. Florian Mayer
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