Hallo liebe Datev-Community!
Ich habe jetzt meinen ersten Fall nach OSS.
Mein Mandant kaufte einen Drucker über Amazon, aber von einem spanischen Verkäufer mit ID-Nummer.
Auf der RG steht: Die UST wurde für das Bestimmungsland berechnet und wird unter der auf dieser RG angegebenen EU One-Stop-Shop USt ID-Nr. gemeldet.
Ich möchte so wenig Aufwand wie möglich haben, da solche Einkäufe selten vorkommen und benötige, wenn geht nur die korrekten Steuerschlüssel. Ich bin mir nicht sicher, ob ich verpflichtet bin, Meldungen wie z.B. ZM zu erstellen.
Für Antworten bin ich sehr dankbar.
Karen
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Stimmt die Zuordnung des Einkaufes?
Stimmt die Rechnungsstellung?
Haben Sie sich mit "OSS" oder EG-Sachverhalten schon fachlich ganz, aber auch nur ganz kurz auseinandergesetzt ?
Haben Sie überhaupt einen OSS-Fall ?
Sie arbeiten für einen "Mandanten" und sind damit wohl in einer Steuerkanzlei tätig. Sie sollten kurz zwei Minuten fachlich in das Thema investieren und Sie haben die Lösung.
Ein bisschen Aufwand sollte es Ihnen zumindest wert sein, anstatt hier nur die anderen mit solchen Fragen zu beschäftigen.
Dieser Fall wird Ihnen garantiert nicht nur einmal über den Weg laufen.
Laotse:
„Gib einem Hungernden einen Fisch, und er wird einmal satt, lehre ihn Fischen, und er wird nie wieder hungern.“
edit:
Es ist mir vollkommen egal, was irgendjemand zu meiner Antwort meint. Genau Anfragen, wie diese blähen die Community, als Fachforum unnötig auf und machen Sie unübersichtlich.
Ich sollte mich wohl eher wieder zurückhalten, aber der Colt sitzt manchmal recht locker.
Vielen Dank für Ihre Hilfe und weitere Informationen.
OSS ist ja nur zum abführen von Umsatzsteuer an das richtige Land da, Vorsteuer kann man meines Wissens damit nicht ziehen, da muss man sich im jeweiligen Land registrieren, was der Aufwand ja mit Sicherheit nicht Wert ist, ganz abgesehen davon, ob die Rechnung zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Super ! Dann kann es ja im Google- und Alexa-Style weitergehen . . .
Hallo Karen 2020,
OSS betrifft Verkäufe an Privatpersonen in der EU.
In Ihrem Fall kauft der Mdt; also sehe ich keinen Zusammenhang mit OSS für Ihren Mdt.
Ihr Mandant sollte eine eigene USTID beantragen bzw. diese bei amazon für den Kauf hinterlegen. So hätte der Verkäufer aus Spanien erkannt, dass der Käufer ein EU-Unternehmer ist und den Drucker als ig. Lieferung verbucht. Sie hätten dann einen smarten ig. Erwerb zu buchen.
Ohne USTID von Ihrem Mdt. muss der spanische Verkäufer davon ausgehen, dass der Käufer eine EU-Privatperson ist und entsprechend nach dem OSS-Verfahren dt. UST ausweisen (in der Annahme dass der Spanier nicht die Bagatellgrenze anwendet).
Zu beachten ist, dass es trotz falscher Rechnung aus Spanien bzw. von amazon für Ihren Mdt ein ig. Erwerb nach §1a USTG bleibt!
edit: gelöscht
danke für Ihre Post, sehe ich das richtig, wenn man einen Mandanten hat, der NICHT zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und der sowas macht (also aus anderem EU-Land ohne Verwendung seiner USt-ID bestellt), dann muss dieser zweimal Umsatzsteuer zahlen, die ausländische, die er an den Verkäufer bezahlt und die dieser abführt und die deutsche, die auf alle Fälle selbst wegen Übergang der Steuerschuldnerschaft zu tragen hat?
Ein wenig Selbstrecherche sollten Sie schon betreiben!
§1a Abs 3 USTG im Zusammenhang mit der Erwerbschwelle