NACHTRAG:
Ich bitte um Entschuldigung, soeben habe ich die LEXinform Dokumente 1001561 und 1001470 entdeckt.
Sehr geehrte Damen und Herrn der DATEV,
nachdem ich eine EÜR für das Jahr 2017 erstellt hatte, habe ich die Daten per Programmverbindung von Kanzlei-Rechnungswesen in das Programm Einkommensteuer übergeben. Nun erhalte ich folgende Fehlermeldung:
"Die Absetzung für Abnutzung auf bewegliche Wirtschaftsgüter in der Anlage EÜR stimmt nicht mit der entsprechenden Summe der Anlage AVEÜR überein oder es ist keine zugehörige Anlage AVEÜR erfasst. Die elektronische Datenübermittlung und der Druck des Freizeichnungsdokuments/der Komprimierten Erklärung sind nicht möglich. Korrigieren Sie die Eingaben bzw. erfassen Sie die Angaben in der Anlage AVEÜR oder übernehmen Sie ggf. Werte aus
der Anlagenbuchführung."
Es ist keine Anlage AVEÜR vorhanden.
Was erwartet das Programm von mir? Muss ich eine Anlage AVEÜR anlegen und pflegen, obschon die Daten in Kanzlei-Rechnungswesen vorhanden sind? Was ist mit "übernehmen Sie ggf. Werte aus der Anlagenbuchführung" gemeint?
Mit freundlichen Grüßen,
Florian Mayer
Sehr geehrte Damen und Herrn der DATEV,
mit den LEXinform Dokumenten konnte ich das Problem lösen, danke für die Einrichtung der automatischen Übernahme aus Rechnungswesen.
Ich möchte aber anregen, den Hinweis auf diese Dokumente in die Fehlermeldung zu übernehmen.
Wobei die Vorgehensweise leider nicht so schön ist:
Die Anlage EÜR wird von REWE an die ESt übergeben, die AV-EÜR soll ich mir von der ESt holen.
Einfacher wäre es, wenn bei der Übergabe von REWE an die ESt gleich die AV-EÜR mitbestückt würde.
Aber Hoffnung auf Besserung bleibt.
MfG
Thorsten Eckhardt
Sehr geehrter Herr Eckhardt,
dem kann ich nur zustimmen.
Ich wünsche mir ebenfalls, dass die Übergabe aus Rewe erfolgt.
Hallo,
vielen Dank für Ihren Verbesserungsvorschlag. Gerne nehmen wir Ihre Anregung in unsere Datenbank auf.
Mit freundlichen Grüßen
Angela Schmidt
Produktmanagement und Service
Jahresabschluss/Anlagenbuchführung
DATEV eG