Korrekt. Oder noch besser, kommt auf die Grüße des Mandats drauf an, bestellen Sie Unternehmen Online und das Mandat lädt die Belege direkt nach UO hoch. Weil, ob das Mandat die Belege per Mail schickt oder sie direkt in den richtigen "Kanal" hochlädt, macht für das Mandat keinen Unterschied. Zudem kann das Mandat dank DATEV Upload Mail dann auch einfach alle Belege per E-Mail an UO hochladen. Dann sparen Sie sich als StB das "umspeichern" der Belege aus der E-Mail nach UO. Und das Mandat kann dank UO die Kasse führen, Belege nach dem Buchen einsehen und finden, OPOS und FiBu einsehen, den Bereich Personalwirtschaft oder arbeitet Ihnen dank Vorerfassung bereits gut zu. Wenn UO zu teuer ist, weil es ein kleines Mandat ist, würde ich mir ggf. einen anderen Workflow überlegen, bei dem ebenfalls die Belege direkt im UO landen und nein: DATEV Upload Mail ohne eigenem UO Vertrag ist laut DATEV AGB nicht zulässig.
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