Guten Morgen,
ich möchte gerne z.B. über DATEV Arbeitsplatz auf DATEV Meine Steuern eines Mandanten zugreifen, um ggfs. selbst Belege in DATEV Meine Steuern des Mandanten zu laden. Leider bekomme ich die Meldung, dass ich keine Berechtigung habe.
M.E. ist alles eingerichtet. Wie kann ich hier vorgehen, damit ich Belege als Kanzleimitarbeiter hochladen kann?
Vielen Dank.
Christoph
Bei der Registrierung müssen Sie ebenfalls freigeschaltet werden und ein entsprechendes Sicherheitsmedium besitzen. In den Personaldaten im RZ müssen Sie ebenfalls angelegt sein.
Alternative: Schieben Sie die Belege in den Datenpfad unter der Dokumentenorganisation. Dazu benötigen Sie nur die "übliche" Berechtigungen.
vielen Dank.
wo finde ich den Datenpfad unter der Dokumentenorganisation?
Hallo Herr Ratzsch,
in der Rechteverwaltung Online muss nicht nur der Mandant Rechte im Bereich "Meine Steuern" haben (geht sehr gut über den Einrichtungsassistenten), sondern auch alle Mitarbeiter der Kanzlei (eigentlich nicht die Mitarbeiter, sondern die Zugangsmedien d. h. die MiDentitys, die DATEV Benutzer und die SmartLogins).
D. h. der Mitarbeiter, der auf die Belege von DATEV Meine Steuern zugriff haben soll, muss in der Rechteverwaltung Online auf seinem Zugangsmedium ein Recht haben:
Da wir nicht bei allen unseren 35 Mitarbeitern diese Rechte händisch und je Zugangsmedium (35 MiDendity, 35 DATEV Benutzer und 35 SmartLogins) vergeben möchten und wir andererseits den Einrichtungsassistenten nicht gut finden, haben wir das über Gruppen in Rechteverwaltung Online gelöst.
D. h. wir haben eine Rechtegruppe "Mandanten MyDATEV" und haben dort unsere Berater-Nummer und die jeweiligen Mandantennummern der Mandanten mit Belegen in "MyDATEV" unter "Globale Freigaben" erfasst. Dieser Gruppe haben wird dann alle Zugangsmedien unserer Mitarbeiter zugeordnet. Daneben haben wir dieser Gruppe wie oben ersichtlich den "gründen Haken" bei "Meine Steuern" gesetzt. Hat natürlich den Nachteil, dass nun undifferenziert alle Mitarbeiter auf alle Mandanten mit "MyDATEBV" zugriff haben. Für uns finde ich das aber noch in Ordnung.
Danach haben dann alle Mitarbeiter Zugriff auf die unter "Globale Freigaben" erfassten Mandanten.
Anmerkung: Für die Mandanten mit U-Online haben wir das genau so gemacht. Daneben haben wir noch eine Gruppe "Mitarbeiter" in denen wir die grundsätzlichen Rechte für alle Mitarbeiter freigegeben haben. Ist der Mitarbeiter dann in beide Gruppen, so addieren sich die Rechte.
Konkreter Verbesserungsvorschlag Rechtverwaltung Online = eine DATEV Ideas Unmöglichkeit (siehe auch Re: Expedition Zukunft DATEV Eigenorganisation der etwas andere Weg = Weiterentwicklung😞 Es muss möglich sein, alle Zugangsmedien für einen Mitarbeiter in einem "Rutsch" zu verwalten. D. h. über die lokale Benutzerverwaltung ist den DATEV Programmen bekannt, welche Zugangsmedien ein Mitarbeiter hat. Ich möchte keine Zugangsmedien Rechte erteilen, sondern Mitarbeitern (d. h. der Mitarbeiter erhält Rechte und diese müssen auf alle Zugangsmedien übertragen werden). Ich möchte diese Rechte zentral an einer Stelle verwalten und nicht einen Teil:
Ich möchte im Arbeitsplatz unter dem Mandanten erkennen können, welche Zugangsmedien der Mandat hat und welche Rechte die Zugangsmedien bzw. Personen haben. Daneben benötigen wir einen einfachen Freigabeprozess, dass der Mandant (hier z. B. der Geschäftsführer) die Zugangsmedien seiner Mitarbeiter auf U-Online einfach erkennen und freigeben bzw. überprüfen kann (Link in U-Online; in IDEAS auch schon als Verbesserungsvorschlag erfasst).
Gleiches gilt auch für unsere Mitarbeiter.
Gruß
Ralf Blum
Mandanten
private Steuern
Belege
dies gilt dann aber nur zum Ablegen von Belegen. Um die Funktion im Programm ESt zu nutzen, muss der Mandant aber unter MyDatev registriert sein.
Hallo Herr Blum, hallo Community,
der Vorschlag von Herrn Blum ist konkret und hat Potential. Daraus folgt die Frage:
Wer kann dieses Potential kurzfristig heben?
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Merkel
Hallo Herr Blum,
vielen Dank für die Beschreibung.
@Datev: Können Sie sich vorstellen, dass es KollegInnen gibt, die sich mit der Rechteverwaltung in ihrer Kanzlei noch gar nicht beschäftigt haben und auch keine Notwendigkeit dafür haben (bis vielleicht mal vor Jahren der Sperrung der Kanzleiberaternummer für die Mitarbeiter).
Und jetzt müssen diese nur dafür, dass Dokumente aus der Dokumentenablage mit dem ESt Programm verknüpft werden, sich mit der Rechteverwaltung rumschlagen? Den Beitrag von Herrn Blum werden diese Kolleginnen gar nicht ohne tieferen Einstieg in die Problematik verstehen. Kann es sein, dass bei der Programmentwicklung diese KollegInnen einfach übersehen wurden (obwohl sie nach meinen Vorstellungen eine relativ große Gruppe ausmachen).
Viele Grüße
Jupp Schmitz