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Deüv Meldung wegen Systemwechsel

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letzte Antwort am 19.11.2020 10:58:23 von Kristin_Frohmeyer
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stbchrira
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 4
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Guten Tag,

 

ich habe ein Mandat übernommen, wobei der Mandant bis 08.2019 die Lohnabrechnungen selbst per Lexware gemacht hat.

 

Ich habe nun bereits die Abrechnungen 09.2019 und 10.2019 per LODAS erstellt.

 

Ich würde gerne noch eine DEÜV-Meldung wegen Systemwechsels machen.

 

Ist das rückwirkend (wie) möglich?

 

Vielen Dank.

 

 

brooke
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 4
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Guten Morgen,

 

in den Mandantenstammdaten unter  Sozialversicherung Allgemeinen Daten zu Angaben zu Deüv Meldungen den Beginn eintragen und dann mit Nachberechnung auf den ersten Monat der Abrechnung über Ihr Programm.

 

Gruß

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ZN
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
499 Mal angesehen

Hallo,

wir haben die selbe Situation in LODAS, müssten rückwirkend ab September 2020 Anmeldungen mit Meldegrund 13 erstellen.
Wenn Sie sagen "mit Nachberechnung auf den ersten Monat der Abrechnung über Ihr Programm" heißt das, dass wir für September eine Wiederabrechnung komplett laufen lassen müssen? Würde das Auswirkungen auf bereits erstellte Meldungen (Beitragsnachweise, Lohnsteueranmeldungen usw.) haben oder wird hier praktisch nur jeweils die DEUV-Meldung erstellt?

Vielen Dank für eine Antwort.

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
464 Mal angesehen

Hallo,


öffnen Sie den Bearbeitungsmonat 09/2020 und erfassen Sie unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten im Register Beitragsnachweis/DEÜV im Feld Abrechnung über DATEV (TT.MM.JJJJ) das Beginn-Datum.

 

Da das Feld Abrechnung über DATEV (TT.MM.JJJJ) keine automatische Nachberechnung auslöst, muss für alle Arbeitnehmer im aktuellen Abrechnungsmonat eine Nachberechnung über die Bewegungsdaten mit Wert 1 und BS 96 angestoßen werden. Anschließend senden Sie die Daten mit einer Abrechnung in das Rechenzentrum.


Sie können immer den zuletzt abgerechneten Monat als Wiederabrechnung senden. Vorherige Abrechnungsmonate können nur durch eine Nachberechnung korrigiert werden.


Wenn sich durch eine Wiederholungsabrechnung Änderungen gegenüber der Erstabrechnung ergeben, werden die Meldungen wie bspw. der Beitragsnachweis storniert und neu erstellt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 19.11.2020 10:58:23 von Kristin_Frohmeyer
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