@Nutzer_8888 schrieb: @martink1978 , Bei einem solchen Übertrag ergibt sich aber nun die Chance alle Daten (in Unternehmen Online und den Datev-Programmen des Beraters) auf die bestehenden (oder auch neue) Unterberaternummern - abzuspeichern. Dies erlaubt dann eine auch künftige Beraterwechsel recht vorteilhafte Datenverwaltung, weil in diesem Falle der Übertrag später mittels regulärer online-Sicherungen und "einfachem" Übertrag der mandantengenutzten Beraternummer relativ übersichtlich möglich ist. Diese Art der Organisation hat noch weitere Vorteile (Rechteverwaltung, Umstellung MigMag, ...) und wird meiner Meinung nach von immer mehr Beratern bevorzugt. Dies sollte die Erklärung sein?! Etwas umständlich und lang. Im Kern aber nichts grundsätzlich Falsches. Warum aber hier eine Argumentation für "einen künftigen Beraterwechsel" herangezogrn wird, erschließt sich mir nicht. Ich würde ja nicht für künftige Berater agieren, sondern weil ich entsprechend eigene Kanzleirichtlinien pflege. Hier gibt es auf Seite 4 eine gute Folie: https://www.datev.de/web/de/media/datev_de/pdf/sonstige_pdfs/einstieg_in_datev_unternehmen_online_kanzlei.pdf Es stellt sich für mich immer die Frage, welchen Vorteil eine Anlage des Mandanten im MigMag bietet. Für meine UseCases kommt MigMag sehr selten infrage. Meine Mandanten sollten im Regelfall keine Direktbeziehung zur DATEV haben und pflegen - schlicht aus dem Grund, dass ich erster Ansprechpartner sein will, wenn es doch mal irgendwo klemmt. Und die wenigen "Selbstbucher" kann ich an zwei Händen abzählen - da kann ich dann mit MigMag als Ausnahme gut leben. Es gab vor einigen Jahren noch die offizielle DATEV-Empfehlung: - "Bucht die Kanzlei, werden die Berater- und Mandantennummer der Kanzlei gewählt" - "Bucht der Mandant, wird unter seiner Beraternummer gespeichert" Daran halte ich mich bis heute und fahre damit sehr gut.
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