Liebe DATEV-Community,
wir bekommen die mandantengenutzte Beraternummer eines neuen Mandanten über DATEV LAO übertragen. Der vorherige Steuerberater hat den Jahresabschluss 2023 noch nicht fertig gestellt. Deshalb soll der vorherige Steuerberater eine Berechtigung bekommen über DATEV LAO durch die "Zuordnung einer Person in eine andere DATEV- Mitgliedschaft". Für den Fall, dass die mandantengenutzte Beraternummer an uns übertragen wurde und der vorherige Steuerberater Zugriff auf unsere DATEV-Mitgliedschaft erhält, haben wir folgende Rückfragen:
- Der vorherige Steuerberater hat den Jahresabschluss 2023 fertig gestellt und übermittelt die E-Bilanz sowie die Steuererklärungen und nimmt die Offenlegung des Jahresabschlusses vor. Ist unsere Annahme korrekt, dass die E-Bilanz, die Steuererklärungen und die Offenlegung über die Kanzleiberaternummer des VORHERIGEN Steuerberaters übermittelt werden? Aus Haftungsgründen wollen wir uns absichern, dass die Übermittlung NICHT über unsere DATEV-Mitgliedschaft erfolgt. Hat hier jemand Erfahrungswerte oder kann uns dazu etwas sagen? Wir haben hierzu einen Servicekontakt angelegt, der DATEV-Mitarbeiter konnte uns diese Frage jedoch nicht beantworten.
Danke im Voraus!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Es wird doch mit eigenem Namen und eigenem Passwort übermittelt. Lasst euch zudem ggf. eine vom Vorberater unterschriebene Papierversion aushändigen.
Durch die Zuordnung passiert in Schritt 1 zunächst mal gar nichts, außer, dass die Person bei euch in der Rechteverwaltung online erscheint.
Erst wenn ihr diese Person mit Onlinerechten austattet, ermöglicht ihr dem Vorberater, auf den Belegbestand zuzugreifen, der nun eurer Mitgliedschaft zugeordnet ist.
Der Vorberater kann für die genannten Programmteile gar nichts über eure Nummer senden.
Für ihn geht es auschließlich darum, im Rahmen des Abschlusses nochmal Zugriff auf die Beleg zu erhalten.
https://apps.datev.de/help-center/documents/1027006
https://apps.datev.de/help-center/documents/1024872 Stichpunkt Szenario 2.4