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Leistungen anlegen - welche Beraternummer verwende ich?

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letzte Antwort am 27.01.2023 10:35:04 von marcohüwe
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Babsi_05
Beginner
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Hallo zusammen,

 

ich habe einen Mandanten in unserer Kanzlei neu angelegt.

Dieser ist im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft und arbeitet künftig auch mit Unternehmen Online.

 

Nun möchte ich die Leistungen Buchführung, Jahresabschluss und die dazugehörigen Steuererklärungen anlegen.

Welche Beraternummer verwende ich hier? Verwende ich hier die mandantengenutzte Beraternummer oder die Beraternummer unserer Kanzlei?

 

Hat das im Nachgang negative Folgen, wenn ich die falsche Beraternummer verwende?

 

Vielen Dank schon mal!

 

nadimb
Meister
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Wer bebucht ReWe aktiv? Mandant oder Kanzlei?

 

Wird generell alles im MigMag gemacht oder hat das hier besondere Hintergründe?

 

Unser Prinzip:

 

wenn Buchhaltung durch Kanzlei, dann Kanzleiberaternummer

 

wenn Buchhaltung durch Mandant, dann mandantengenutzte Beraternummer

 

MigMag verwenden wir nur, wenn durch unterschiedliche Leistungsmerkmale monatlich verschiedene Beträge entstehen. Wenn gleichbleibende Beträge (bspw. „DUO“), dann fakturieren wir das 1:1 als monatlich wiederkehrende Fremdleistung weiter.

 

Grundsätzlich gibt es kein „richtig“ oder „falsch“. In jedem Szenario sind gewissen Dinge beim Hin und Her von Daten zu berücksichtigen.

Entschuldigung, seit wann siezen wir uns? - #Du

Babsi_05
Beginner
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Nachricht 3 von 6
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vielen Dank für die schnelle Antwort @nadimb.

 

Das heißt es ist prinzipiell egal welche Beraternummer ich in den Leistungen hinterlege?

 

Bzw. ich kann z. B. für die Fibu die mandantengenutze Beraternummer verwenden (wenn Mandant selbst bucht) und beim Jahresabschluss dann die unserer Kanzlei, ist das so korrekt?

 

Die Kosten werden dann entsprechend auf die Rechnung der Beraternummer berechnet oder?

 

Was genau meinen Sie bei Ihrem letzen Satz?

"In jedem Szenario sind gewissen Dinge beim Hin und Her von Daten zu berücksichtigen."

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nadimb
Meister
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Alle Leistungen, die im MigMag auf der mandantengenutzten Beraternummer liegen, werden entsprechend an den Mandanten berechnet.

 

Das betrifft dann auch bspw. Kosten für RZ-Bank, IT-&Servicepauschale usw.

 

Gehört meiner persönlichen Ansicht nach nicht gesondert abgerechnet, wenn die Leistung durch die Kanzlei erbracht wird. Mag aber eine Philosophiefrage sein.

 

Zur Frage hinsichtlich ReWe / Steuererklärungen: es lassen sich zwar im Prinzip abweichende Ordnungsbegriffe (Berater/Mandant) hinterlegen. Aber das ist mitunter eine Menge Fummelkram von der ich dringend abraten würde.

 

ReWe und JA sind in jedem Fall untrennbar hinsichtlich der Ordnungsbegriffe.

Entschuldigung, seit wann siezen wir uns? - #Du

Babsi_05
Beginner
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Vielen Dank @nadimb , jetzt ist mir das ganze um einiges klarer geworden.

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marcohüwe
Meister
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So ganz "egal" ist das nicht, welche (Unter-)Beraternummer genutzt wird.

 

Ich möchte da noch auf diesen Beitrag und diverse Folgewirkungen verweisen: DUO Bestand umspeichern - DATEV-Community - 271762

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letzte Antwort am 27.01.2023 10:35:04 von marcohüwe
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