Hallo Community, zur Zuordnung des Safe-ID habe ich folgende Fragen: 1. Wir haben bisher Sozietäten, gleich in welcher Form, als einen einzigen Adressaten in den Adressdatensatz aufgenommen, auch wenn hier mehrere Berufsträger tätig waren. Der Grund war wohl bislang die Identität der Postanschrift und der Telefax- Nummer. Jetzt hat aber jeder Rechtsanwalt eine eigene Safe-ID. DATEV greift, wenn ich das richtig verstanden habe, zunächst auf die Daten in der Akte zu, wenn ich eine beA- Nachricht an einen Kollegen aus der Akte zusenden will. Dann bekomme ich aber doch mit der Zuordnung ein Problem? Den wenn ich beispielsweise eine Rechtsanwaltskanzlei mit vier Anwälten habe, die ich bislang nur in einem Adressdatensatz aufgenommen hatte, dann kann ich eine eindeutige Safe-ID doch gar nicht zuordnen? Ist da die Lösung nur, dass ich vier getrennte Datensätze anlegen muss oder gibt es eine andere Möglichkeit, mir die zusätzliche Arbeit zu ersparen? 2. Wenn ich einmal eine Zuordnung getroffen habe, speichert DATEV diese dann auch für meine übrigen Kollegen ab, wenn diese beim nächsten Mal an die gleiche Adresse eine Nachricht übermitteln wollen, oder fragt das Programm wieder nach der Zuordnung des Safe-ID? Viele Grüße aus dem sonnigen Süden Markus Lorenz
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