Hallo Community,
der beA- Client möchte sich zwingend updaten auf die oben genannte Version. Ist das mit der aktuellen Datev Version kompatibel? Hat das schon jemand heute Morgen durchgeführt?
Viele Grüße aus dem sonnigen Süden
Markus Lorenz
Hallo Herr Lorenz,
wenn Sie mindestens DATEV Anwalt classic 11.53 (Service-Release, 18.03.2021) installiert haben, können Sie das Update ohne Bedenken installieren.
kurzer Hinweis: bei uns hat (wie offensichtlich bei vielen) die automatische Aktualisierung nicht funktioniert. Ich habe bei uns daher die alte Version vollständig deinstalliert und den aktuellen Installer von der Webseite abgerufen. Nach dessen Installation lief auch das Update ohne murren durch.
@agmü schrieb:
kurzer Hinweis: bei uns hat (wie offensichtlich bei vielen) die automatische Aktualisierung nicht funktioniert.
Software, die begeistert 🙄 . Und das bietet man in 2021 noch an? Und gerade das beA mit seiner Vergangenheit, wo Sicherheit erst im letzten Moment vom CCC gewahrt wurde? 😳 Und dann klappt nicht mal ein AutoUpdate? Okay.
hey, dass ist ein Luxus den sich nur ein Anbieter leisten kann, dessen Software - um mit unserer Kanzlerin zu sprechen - alternativlos ist 🤣🤣
Apple? 🤔😄🍏
Über den beA Client können seit gestern keine Dateien mehr versendet werden, die Leerzeichen oder Punkte im Dateinamen enthalten (vgl. Brak Newsletter vom 20.04.2021). Bei dem Versand über datev funktioniert das schon noch (wird laut export Datei auch zugestellt). Ich hoffe, dies führt künftig nicht zu Problemen? Wenn Anlagen hinzugefügt werden, die nummeriert werden, wird von datev ja auch automatisch ein Leerzeichen generiert.
Hallo Community,
ich versuche mal, etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Zu nächst einmal vorweg: Wegen der beA-Änderung muss kein Hotfix oder Servicerelease zu Anwalt classic installiert werden.
Das beA-System wird künftig Beschränkungen bei den Dateinamen einführen. Die Länge von Dateinamen darf nur 90 Zeichen inkl. der Dateiendungen betragen. In Dateinamen dürfen nur noch alle Buchstaben des deutschen Alphabetes einschließlich der Umlaute Ä, ä, Ö, ö, Ü, ü und ß genutzt werden. Zudem dürfen alle Ziffern und die Zeichen „Unterstrich“ und „Minus“ genutzt werden. Punkte sind nur als Trenner zwischen dem Dateinamen und der Dateinamenserweiterung zulässig. Nur bei konkatenierten Dateinamensendungen, z.B. bei abgesetzten Signaturdateien, dürfen Punkte auch im Dateinamen genutzt werden. (z.B. Dokument1.pdf.pkcs7).
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat letzte Woche die strengeren Regeln für die Webseite bea-brak.de bereits eingeführt. Dort werden ab sofort alle Anhänge zurückgewiesen, die den o.g. Regeln nicht entsprechen.
Das beA-System selbst und auch die Schnittstelle, auf die Anwalt classic aufsetzt, ist davon (noch) nicht betroffen.
Wir planten – voraussichtlich im Servicerelease im Mai – die alternative Bezeichnung von Anhängen, die es auf der Webseite schon länger gibt, in für Anwalt classic nachzuziehen. Denn dort sind noch mehr Zeichen erlaubt – Stichwort „./.“ – als wir bisher im Dateinamen zugelassen hatten. Jetzt haben wir unsere Planung erweitert, um auch die neuen Regeln zu Dateinamen einzuführen. Dabei möchten wir erreichen, dass Sie als Anwender sich um eine sprechende Bezeichnung der Anlage kümmern, aber sich möglichst wenig Gedanken über einen gültigen Dateinamen machen müssen. Ein früher Entwurf sieht folgende Anpassung im Anlagen-Umbenennen-Dialog vor:
Der Dateiname speist sich aus der Bezeichnung (hier noch alternativer Beschreibungstext genannt) und es wird angezeigt, wie viele Zeichen für den Dateinamen noch zur Verfügung stehen bzw. um wie viele Zeichen er ggf. gekürzt muss.
Ob die Erweiterung tatsächlich noch in das Mai-Servicerelease kommt, kann ich noch nicht sicher sagen.
Freundliche Grüße
Carsten Groß
Entwicklung DATEV Anwalt