Hi Cora, Kost1 und Kost2 bezeichnen die Eingabefelder für zwei verschiedene Kostenrechnungen, die von der DATEV Fibu aus gleichzeitig und unabhängig voneinander bedient werden können. Diese beiden Kostenrechnungen sind vollkommen unabhängig voneinander. Sie haben nichts miteinander zu tun und können auch keine Daten miteinander austauschen oder verrechnen. Dass es sich bei Kost1 um Kostenstellen handelt während Kost2 für die Kostenträger vorgesehen seien, ist ein weit verbreiteter Irrglaube, der sich hartnäckig hält. Wahrscheinlich weil´s so einfach klingt und jeder denkt sich "alles klar - habe verstanden" @Tino_Braeske Woher stammt bloß diese Info? In Echt: die Kosten sollen meist "verursachungsgerecht" zugeordnet werden: Entweder - Oder ! Aber NICHT doppelt!! Entweder Einzelkosten => K-Träger (z.B. Auftrag/Projekt: Einzelkosten, Material, Subunternehmer, etc.) Oder Gemeinkosten => K-Stelle (Kleinkram, Büromaterial, Gas, Strom, Wasser, Abschreibungen etc. ) bei den Gemeinkosten könnte man noch differenzieren und sog. Hilfskostenstellen bilden (Maschinen, Autos etc) Später können dann die (Hilfs-) Kostenstellen Ihre Leistungen an die Kostenträger "weitergeben". z.B, Hilfskostenstelle 25 Bagger , baggert 14 Tage auf dem Kostenträger 1570 Baustelle xy LKW fährt 100 mal zum Projekt 15 .... Verrechnungen (per Umlagen oder IBL) funktionieren also nur innerhalb einer Kostenrechnung! Grundsätzlich kannst Du in Kost1 alles einpacken was in eine Kostenrechnung gehört. also: Gemeinkostenstellen, Hilfskostenstellen, Kostenträger, Projekte, Profit-Center... alles was das gute BWL-Buch eben so zu bieten hat. Vermeide doppelte Stammdatenpflege! Eine Kost sollte genügen! Auch Abstimmen mit BWA bzw. GuV - ein Mal ist genug ! das muss passen! Denk an die Korrekturen: eine Kost stimmt, die andere nicht. Nach der Korrektur ists oft andersrum 🙂
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