Hi Max, Thema Kasse klingt erstmal einfach ist aber in der Praxis heikel. Sobald Du irgendwas mit Bargeld zu tun hast, bist du als Unternehmer damit konfrontiert. Wenn Du alles 100% richtig machen willst, kann das aufwendig werden. Machst Du was falsch kann das nachträglich seitens Finanzamt unangenehm bis teuer werden. Die Anforderungen an korrekte Kassenführung sind umfangreich und solltest Du rechtzeitig beachten. Fiskus wittert grundsätzlich bei sog. bargeldintensiven Betrieben das Schlimmste - wohl nicht ganz zu Unrecht. Das bedeutet, dass er ziemlich stramme Vorgaben gibt bezüglich Aufzeichnung, Archivierung etc. Einzige Ausnahme sind Kleinstbetriebe mit sog. offener Ladenkasse - das sind wirklich nur die Bio Bauern, bei denen die Oma auf dem Wochenmarkt Äpfel oder Eier verkauft. Da ist kein Strom, die braucht keine Registrierkasse muss aber trotzdem zählen & "aufzeichnen" . Du schreibst vom Bierverkauf: was genau macht Dein Laden? Solange Du Gastronomie und ähnliche Kunden belieferst könnte das unbar ablaufen. Rechnung an Kunde, Zahlung per Lastschrift, CreditCard, Überweisung? Dazu einen oder zwei Bar-Kunden pro Woche Dann würde Dein Szenario mit Auftragswesen gerade noch passen. Du erstellst den Rechnung statt "Kassenzettel" aus dem Auftragswesen, upload in DUO für die Erfassung in der Kasse online. Etwas großer Kassenzettel und unhandlich mit 2 Buchungen. Achtung bei den 2 Buchungen: es gibt einen Beleg dazu nur eine Buchung! 1) Debitor an Erlöse + MWsT 2) Kasse an Debitor Ja das ist eigentlich Quatsch, weil die Forderung ja wirklich nur eine Minute lang besteht. Auftragswesen ist aber kein Kassensystem, sondern eine Programm zum Angebote & Rechnungen schreiben. Falls du eher Kiosk oder Getränkemarkt im Sinn hast oder Deine Kunden gegen Bares belieferst: unpassend - dafür gibt es elektronische Kassen. So etwas hat und braucht inzwischen jede Dönerbude, jeder Friseur etc. Das Ding muss die einzelnen Umsätze speichern und archivieren, maschinenlesbar, jederzeit, reproduzierbar usw. Daraus gibt es einen Tagesabschluss, den überträgst Du dann ins DATEV Kassenbuch. Im Tagesabschluss sind Deine Ein- und Ausgaben aufgezählt. z.B. Erlöse 7% / 9% , deine Ausgaben für .... Kleinkram, den Du für Deinen Laden einkaufst, z.B. Putzmittel (Belegbild dazu für DUO) Lies Dir dazu unbedingt mal was durch oder frag Deinen StB ! Lass Dir das ganz genau erklären - dafür ist der da!! Alles was Du da nicht verstehst erklärt Dir im blödesten Fall das Finanzamt!! Das kann richtig teuer werden. Finanzamt versteht da wenig Spass und schätzt im Zweifelsfall deinen Gewinn. Puh - lang genug !
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