Na ja, Herr @Andreas_Thaler und Frau @Lena_Fröbel , die DATEV sollte uns schon die Möglichkeit geben gesetzeskonform buchen zu können und da gehört eine Nullrechnung eben dazu. Stichwort bspw. : Fortlaufender Rechnungsnummernkreis ! Ich würde an Ihrer Stelle das Problem extrem forciert angehen, da Rechnungswesen offenbar nicht in der Lage ist, gesetzeskonforme Buchführungen zu gewährleisten. Es kommt durchaus nicht selten vor, dass man auch in der Kanzlei eine Nullrechnung erstellen muss, wenn bspw. eine Vorschussrechnung erstellt wird, die auf einer Honorarvereinbarung beruht und die Abschlussrechnung exakt dem Vorschuss entspricht. Ich erstelle also eine Abschlussrechnung aus Rechnungsschreibung/Kostenkontrolle und kann sie nicht buchen ! Ich bin es wirklich Leid in solchen Fällen immer "drumrumwurschteln" zu müssen, um nicht in Erklärungsnot zu kommen. Auch von Mandanten erhalte ich Rechnungsstapel mit "Nullausweis", welche geblockt werden, aber der Mandant, diese vollständig archiviert haben will, um hier weitere Schlüsse je Debitor ziehen zu können. Das sind keine feuchten Träume von ein paar Buchhaltern oder vereinzelte Wünsche einer verstrahlten Minderheit, sondern das ist ein äußerst ernstes, sensibles Thema, welches starke Konsequenzen mit sich bringen kann ! M.E. treten Nullrechnungen immer häufiger auf und "früher" sah ich die Notwendigkeit nicht so hoch, was sich zwischenzeitlich geändert hat; auch will ich einfach die Rechnungen buchen, die in die Buchführung gehören ! Seit 2018 steht diese Anfrage offen und alles was Sie bzw. die DATEV dazu sagt: Geht nicht und gibt´s nicht. Sind Sie sich dessen überhaupt bewusst, was Sie hier nicht abliefern ?! Sie sind hier in einer rechtlichen Bringschuld.
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