Hallo @programmanwender , ja, mit der Kennzahl wird nicht nur die Digitalisierung innerhalb der Kanzlei betrachtet, sondern auch, inwieweit digitale Prozesse bei der Bereitstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Sozialversicherungsnachweisen und Lohnsteuerbescheinigungen an die Beschäftigten Ihrer Mandanten gelebt werden. Der Arbeitnehmer erhält alle wichtigen Lohn-Auswertungen direkt digital bereitgestellt. Eine zusätzliche Bearbeitung durch den Lohnsachbearbeiter entfällt und durch die verschlüsselte Bereitstellung der Gehaltsabrechnungen im Konto des Arbeitnehmers werden die Richtlinien der DSGVO eingehalten. Nachfragen bei Verlust von Dokumenten schlagen nicht mehr bei Ihnen auf, da Dokumente jederzeit im Zugriff sind. Die geforderte Schwelle wurde angehoben, ist aber weiterhin vergleichsweise niedrig angesetzt. So bleibt Spielraum, da sich eben nicht jedes Mandat für diesen digitalen Prozess eignet und Kanzleien auf die Mitwirkung des Mandanten angewiesen sind. Auch die Berechnung der Quote berücksichtigt dies, da ein Mandat die Quote bereits dann positiv beeinflusst, wenn mindestens eine Lohnabrechnung über Arbeitnehmer online bereitgestellt wird oder die Übermittlung durch den Lohnauswertungsdatenservice erfolgt.
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